Flammwidrigkeit (sebstlöchende Eigenschaften):

Die Prüfung auf Flammwidrigkeit testet die Fähigkeiten eines Produktes/Materials zur Selbstlöschen nach Flammeneinwirkung. Nach dem Abschalten der Flamme muss das Material selbst verlöschen. Der Test wird mit einer genau spezifizierten Flammenquellen durchgeführt.

Das Muster hat die Prüfung bestanden, wenn:

  • es nicht entflammt
  • die Flamme oder Glut nach dem Entfernen der Probeflamme innerhalb von 30 s erlischt und es zu keinem Abbrennen der unter dem geprüften Muster angebrachten Platte kommt

Beständigkeit bei Feuer und übermäßiger Hitze:

Teile des Isolationsmaterials sind aufgrund der Bedingungen in einem elektrischen System ggf. einer übermäßigen Wärmebelastung ausgesetzt, haben aber auch dann Sicherheit zu gewährleisten. Die Prüfung erfolgt nach der Glühdrahtprüfung.

Das Muster hat die Glühdrahtprüfung bestanden, wenn:

  • es zu keiner Flammenbildung kommt
  • die Flamme nach 30 s nach Entfernen des Glühdrahtes verlischt
  • zu keiner Entzündung des Seidenpapiers und zu keinem Abbrennen der unter dem geprüften Muster angebrachten Platte kommt

Hitzebeständigkeit:

Teile des Isolationsmaterials, die eine besondere mechanische Schutzfunktion haben, werden einer Prüfung mit der Druckkraft einer Stahlkugel unterzogen.

Das Muster hat die Prüfung bestanden, wenn der von der Kugel verursachte Eindruckdurchmesser, bei einer vorgegebenen Temperatur ein festgelegtes Maß nicht übersteigt.