Selbstlöschend bedeutet die Fähigkeit eines Produktes/Materials zur Selbstlöschung nach Flammeneinwirkung, auch Flammwidrigkeit genannt.
In der Prüfung auf Flammwidrigkeit muss das Produkt/Material nach dem Abschalten der Flamme selbst verlöschen.
Eine Probe hat beim Flammentest bestanden, wenn:
- sie nicht entflammt werden konnte,
- bzw. die Flamme nach dem Abschalten der Probeflamme (bis max. 30 s) erlischt und es zu keinem Abbrennen der unter dem geprüften Muster angebrachten Platte kommt.